Raeuchermischungen kaufen legal?
(eingefügt am 30.05.2013: Info Blog von Anwalt hier klicken*** )
Hallo zusammen!
Aufgrund der kontroversen Berichterstattung in den Massenmedien sehen wir uns veranlaßt einen Post über die Legalität von Räuchermischungen zu verfassen.
In der Vergangenheit wurden immer wieder Berichte bekannt von Hausdurchsuchungen nicht nur bei Händlern sondern auch bei Kunden. Wie kann es dazu kommen?
Zunächst einmal ist zu sagen das es zum Thema Handel mit Räuchermischungen bereit einige Präzedenzfälle gibt und mehrere Händler zu teils empfindlichen Haftstrafen verurteilt wurden. Begründet wurde dies entweder mit Verstößen gegen das BtmG oder AmG.
Als Käufer liegt der Fall etwas anders, da es sich um kleine Mengen handelt die erworben werden und nicht für den Handel bestimmt sind. Sollte man jedoch bei einem deutschen Händler bestellen, so muß einem bewußt sein, das man im Falle eines Verstoßes des Händlers und einer darauf folgenden Hausdurchsuchung in Verdacht geraten könnte ebenfalls einen Verstoß begangen zu haben. So wurden in der Vergangenheit Rechnungen von Kunden sichergestellt und anhand dieser Daten Durchsuchungen durchgeführt und Ladungen verschickt.
Um den Verdacht eines Verstoßes zu rechtfertigen reichte es unter Umständen wenn der Kunde etwas bestellt hatte dessen Inhaltsstoffe später dem BtmG unterstellt wurden (es könnte ja noch etwas davon vorhanden sein) oder wenn in einem Produkt mit der selben Bezeichnung bereits BtmG gefunden wurde.
Ein Kunde der Legal Highs erwirbt tut dies im Glauben ein Produkt legal zu erwerben. Um eine Straftat zu begehen muß man vorsätzlich gegen ein Gesetz verstoßen! Wer nicht gezielt nach illegalen Produkten sucht und diese im Wissen das sie verboten sind erwirbt, macht sich nicht zwingend strafbar selbst wenn das Produkt verboten ist. Es würde dann wohl eher unter Fahrlässigkeit fallen.
Bei einem Produkt das ausschließlich Stoffe enthält die unter das AmG fallen ist kein Fall bekannt in dem ein Kunde der Räuchermischungen in Endverbraucher Mengen bezogen hat, anschließend wegen Verstoß gegen das AmG verurteilt worden wäre.
Da die Thematik Legal Highs für viele Juristen Neuland ist, empfiehlt es sich stets selbst informiert und auf dem neuesten Stand zu sein!
Hier noch ein Auszug aus dem StGB:
§ 17
Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Grundgesetz:
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