EuGH hat entschieden!
EuGH urteilt gegen Deutsche Justiz
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 10. Juli 2014 die bisherige Praxis, Räuchermischungen als Arzneimittel ein zu stufen, als inkorrekt deklariert. Das heißt für alle Händler von Räuchermischungen, das sie auch innerhalb Deutschlands ganz legal mit Legal Highs handeln dürften solange keine Betäubungsmittel enthalten sind.
Für alle die Kräutermischungen im Internet bestellen, ändert sich eigentlich nicht viel, da der Kauf von Räuchermischungen ohnehin nie strafbar war. Aber es sollte zumindest für mehr Sicherheit sorgen, denn ein rechtskonformes Umfeld ist nötig um Dinge wie Jugend und Verbraucherschutz durch zu setzen. Vielleicht werden Räuchermischung-Shops in Zukunft nicht mehr durchsucht und die Händler weggesperrt, sondern man versucht es mit Kontrolle, Auflagen und Aufklärung.
Das Urteil des EuGh kann man hier komplett nachlesen: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-07/cp140099de.pdf
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