Kraeutermischungen keine Tabakerzeugnisse

Das Tabakgesetz greift nicht bei Raeuchermischungen

Nach langem hin und her müssen wohl auch die Behörden in Deutschland damit leben das Räuchermischungen nicht mit Hilfe des Tabakgesetzes strafrechtlich verfolgt werden können. Seit dem 20.5.2016 ist das VtabakG (Vorläufige Tabakgesetz) außer Kraft und durch das Tabakerzeugnisgesetz ersetzt worden. Das neue Gesetz beinhaltet keine entsprechenden Strafvorschriften mehr.

Nun wird sich zeigen was das Gesetz für neue psychoaktive Substanzen bringen wird.

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