BGH entscheidet: Raeuchermischungen keine Tabakerzeugnisse
Der 3. Strafsenat des BGH entscheidet:
Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden sind keine Tabakerzeugnisse!
Nachdem alle Versuche Legal Highs mittels Arzneimittelgesetz zu illegalisieren gescheitert sind haben es die Behörden mit dem Tabakgesetz versucht und sind vor dem BGH erneut kläglich gescheitert. Der 3. Strafsenat des BGH vertritt die Auffassung das Räuchermischungen keine Tabakerzeugnisse sind da sie nach § § 3 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG nicht zum Rauchen bestimmt sind.
Maßgeblich für diese Zweckbestimmung sei nämlich die Betrachtungsweise durch einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen Verbraucher.
Nun steht noch eine Entscheidung des 2. Strafsenats aus.
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