BtMG 2014

Onlineshop der Btm verkauft

28. BtMÄndVO tritt fruehestens ende diesen Jahres in Kraft

Nachdem das Bundeskabinett am 15.10.2014 die 28. BtMÄndVO verabschiedet hat, muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Es sollen 32 neue psychoaktive Substanzen in das BtMG aufgenommen werden. Wann der Bundesrat über dieses Thema abstimmt wird erst 2 Wochen vorher bekanntgegeben.

Trotz des EuGH Urteils hält die Regierung an ihrer sinnlosen Verbotspolitik fest! Dadurch kommen ständig neue Substanzen auf den Markt die unbekannte Risiken mit sich bringen. Das bisher keines der synthetischen Cannabinoide toxisch war heißt nicht zwingend das es auch in Zukunft so ist. Daher wäre Kontrolle anstatt Verbote die vernünftigere Entscheidung. Aber derzeit ist der Legal Highs Markt vollkommen außer Kontrolle! Alles was nicht verboten ist, ist quasi erlaubt und weil die Behörden weiterhin eine Regelung dieses Marktes ablehnen, gibt es auch weiterhin keinen Verbraucherschutz!

Wenigstens wurde durch das EU-Urteil die vermeintliche Grauzone als Hirngespinst der deutschen Strafverfolgungsbehörden entlarvt. Verbraucher müssen nun wenigstens nicht mehr fürchten aufgrund legaler Räuchermischungen die nicht unter das BtMG fallen von der Polizei verfolgt zu werden.

1 Kommentar

Anwalt Verkehrsrecht
VA:F [1.9.22_1171]

Danke für die Info.

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