Was ist neu durch das NpSG?

Neue psychoaktive Stoffe Gesetz

Was aendert das NpSG?

Das lange angekündigte Neue psychoaktive Stoffe Gesetz ist ende 2016 in Kraft getreten. Aber was ändert sich dadurch eigentlich? Sind alle Legal Highs und Räuchermischungen jetzt verboten?

Nein, natürlich nicht! Das sogenannte Stoffgruppenverbot bezieht sich genau wie das Betäubungsmittelgesetz nur auf Stoffe die im Gesetz aufgelistet sind. Für die Hersteller und Händler von Kräutermischungen kann dies einen erhöhten Aufwand bedeuten da die Herstellung von Chemikalien die nicht unter das neue Gesetz fallen kostenintensiver ist. Dazu kommen aufwändige Analysen und juristische Gutachten die erstellt werden müssen.

Für die Kunden ändert sich nichts. Man sollte allenfalls darauf achten bei vertrauenswürdigen Shops einzukaufen. Shops die bereits lange auf dem Markt sind kommen mit der Situation sicherlich besser klar als Händler die gerade erst angefangen haben. Nicht zuletzt ist der finanzielle Aspekt ein Argument um auf etablierte Shops zu setzen. Schließlich ist es eher unwahrscheinlich das jemand der gerade erst auf den Markt kommt in der Lage ist für alle seine angebotenen Produkte aufwändige und teure Analysen und Rechtsgutachten zu erstellen.

Spielt die Lage des Shops eine Rolle?

Ja und nein, denn das deutsche Rechtssystem greift auch wenn der Händler im Ausland sitzt. Das heißt selbst wenn ein Shop im Ausland ansässig ist darf er nicht einfach illegale Waren nach Deutschland einführen, sonst hätte er genauso mit Strafverfolgung zu rechnen wie ein deutscher Shop. Wäre das nicht so, so könnten Coffeeshops ihre Waren auch problemlos nach Deutschland schicken, aber so einfach ist es eben nicht. Was jedoch ein riesiger Vorteil von Shops ist die ihren Sitz im Ausland haben ist der Schutz vor unberechtigter Strafverfolgung. In der Vergangenheit kam es gerade nach Gesetzesänderungen bei deutschen Shops immer wieder zu Razzien bei denen Kundendaten entwendet wurden. Teilweise wurden diese Kundendaten dann verwendet um massenhaft Hausdurchsuchungen zu initialisieren. Selbst wenn später rauskam das sowohl die Hausdurchsuchung beim Shop als auch bei den Kunden nicht rechtmäßig war, so gibt es kaum eine Chance seitens Kunden oder Händler im Nachhinein wirkungsvoll gegen eine derartige Behandlung vorzugehen. Erst als Mitte 2014 durch den Europäischen Gerichtshof entschieden wurde dass das Vorgehen der deutschen Behörden teilweise rechtswidrig war, wurde diese Vorgehensweise eingestellt.

Nun da mit dem NpSG wieder ein neues Werkzeug in den Händen der Strafverfolgungsbehörden liegt, fürchten nicht wenige Händler das es erneut zu Massendurchsuchungen kommen könnte. Viele Händler haben bereits präventiv die Waffen gestreckt und ihr Geschäft aufgegeben.

Es ist jedoch nicht das Ende der Legal Highs, denn das NpSG kann nicht alles verbieten und den vielen dutzenden Shops in Deutschland, die bereits Besuch von den Behörden hatten steht nur ein einziger Fall gegenüber bei dem es der Staatsanwaltschaft Koblenz gelang einen im Ausland ansässigen Händler zu inhaftieren. Dies war nur möglich weil der Händler Räuchermischungen verkauft hatte die ganz klar dem BtmG unterliegen. Smartshops oder Headshops die sich an alle geltenden Gesetze halten und im Ausland sitzen sind unmöglich zu belangen. Das haben die meisten Legal Highs Kenner längst bemerkt und zu Shops in Holland, Portugal oder Spanien gewechselt. Viele deutsche Smartshops haben es natürlich auch gemerkt und ihren Firmensitz von Deutschland ins Ausland verlegt.

Was tun wenn es Probleme gibt?

Sollten die Behörden den gerne verwendeten Vorwurf des Verstoßes gegen das BtmG vorbringen heißt es erst mal ruhig bleiben. Denn der Verdacht dieses Verstoßes muss fast vorgebracht werden denn wegen irgendetwas müssen die Behörden ja ermitteln. Bei Rauschmitteln gilt die Schuldvermutung! Betroffene die rechtzeitig gegen Strafbefehle etc. Einspruch einlegen kommen in der Regel am Ende ohne jegliche Strafen davon, sofern der gekaufte Artikel keine verbotenen Substanzen enthält. Obwohl Vorladungen durch die Polizei nicht verpflichtend sind und man so einen Termin ohne Gründe absagen kann, gehen aber immer wieder Leute hin und reden sich teilweise um Kopf und Kragen. Bestenfalls bekommen solche Leute dann trotzdem keine Strafe weil das gekaufte Produkt nicht gegen ein Gesetz verstößt, sind aber den Führerschein los wenn sie zugeben Räuchermischungen missbräuchlich verwendet zu haben. Für die Führerscheinstelle spielt es keine Rolle ob eine Substanz legal oder illegal ist. Einzig ob unter Einfluss eines Rauschmittels am Straßenverkehr teilgenommen wurde ist entscheidend. Der Führerschein kann ggf. entzogen werden und nur gegen Absolvieren einer MPU wieder erlangt werden. Dieses Schicksal ereilte nicht wenige unbedarfte die ganz ungezwungen bei der Polizei über ihre Konsumeigenschaften plauderten. „Ist ja alles legal!“ Dachte der ein oder andere und wunderte sich als der Führerschein weg war.

Etwas Diskretion beim Umgang mit Räuchermischungen schadet also nicht, da die Behörden in der Vergangenheit bereits auf fragwürdige Methoden setzten die teils im Nachhinein höchst richterlich als rechtswidrig eingestuft wurden. Dazu wurde das Arzneimittelgesetz missbraucht um alles zu verfolgen das einen Einfluss auf den menschlichen Körper hat und nach ideologischen Maßstäben als Rauschmittel verwendet werden kann. Es wurden nicht nur künstliche sondern auch natürliche Produkte strafrechtlich verfolgt. Als diese Praxis nicht mehr möglich war, machte man sich daran ein Gesetz zu formulieren das möglichst allumfassend neue psychoaktive Substanzen verbietet. Das neue Gesetz ist aktiv und doch ist es der Legal Highs Industrie wieder gelungen legale Kräutermischungen auf den Markt zu bringen.

Was wir da erleben ist kein Krieg mehr gegen die Drogen! Es ist ein Krieg Ideologie gegen Wissenschaft!

Also soviel wie Propaganda gegen Logik. In einem Rechtsstaat muss eigentlich die Logik immer siegen denn Propaganda kann vor jedem Gericht mühelos widerlegt werden….

RäucherAss


Eine Antwort zu “Was ist neu durch das NpSG?”

  1. VA:F [1.9.22_1171]

    “Ideologie gegen Wissenschaft! […] In einem Rechtsstaat muss eigentlich die Logik immer siegen”

    Als Nacktschimpanse unter Nacktschimpansen kann ich ihnen versichern:
    darauf zu hoffen ist vergebens.

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